Ihre Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen

Informieren Sie sich in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu optimieren bzw. bestenfalls eine Steuererstattung zu generieren. Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Sie gern bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Gemeinsam holen wir die höchstmögliche Steuererstattung für Sie heraus!

  • Deklaration außergewöhnlicher Belastungen (wie z.B. Krankheitskosten, Scheidungskosten)
  • Berücksichtigung haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  • Erfassung steuermindernder Werbungskosten (wie z.B. Fahrt-, Umzugskosten, Fortbildungen)
  • Ansetzen von Kinderbetreuungskosten und Schulgeld
  • Geltendmachung von Sonderausgaben (wie z.B. Beiträge zu privaten Versicherungen)
  • Berücksichtigung Ihrer Altersvorsorgebeiträge, Spenden oder Schuldzinsen

Aus diesen Gründen sollten Sie mich mit der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung beauftragen

  • Erstellung

    Bei Mandatserteilung: zeitnahe Erstellung der Einkommensteuererklärung inklusive Ermittlung Ihrer Einkünfte im In-und Ausland inklusive solcher aus Gewinneinkunftsarten.

  • Transparenz

    Transparente Erläuterung und Darstellung eines Angebots zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung.

  • Einspruch

    Ggf. Einlegung eines Einspruchs und Betreuung des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens.

  • Beratung

    Kompetente Beratung im kostenlosen Erstgespräch mit eingehender Erörterung Ihres individuellen Steuerfalls, insbesondere ob eine Abgabepflicht für eine Steuerklärung besteht.

  • Bescheidprüfung

    Prüfung Ihres Einkommensteuerbescheids & Ausnutzung aller legalen Steuersparmöglichkeiten.

  • Aktualität

    Berücksichtigung von aktueller Rechtsprechung und im Hinblick auf zukünftig zu erwartende Rechtsänderungen.

  • Wann muss ich eine Einkommensteuererklärung abgeben?

    Die Abgabe einer Steuererklärung ist verpflichtend, wenn Sie z.B. als Ehegatten die Steuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 und 4 mit Faktor gewählt haben. Bei unverheirateten Steuerpflichtigen z.B. besteht eine Abgabepflicht bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und Nebeneinkünften oder Entgeltersatzleistungen, deren Höhe 410 Euro übersteigt. Bitte sprechen Sie mich an, falls Sie sich unsicher sind, ob Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

  • Welche Unterlagen benötige ich zur Erstellung meiner Einkommensteuererklärung?

    Einen detaillierten Überblick erhalten Sie in Arbeitnehmerfällen in einem Merkblatt der Steuerberaterkammer Hessen. Darüber hinaus benötigen Sie ggf. Ihre Nebenkostenabrechnung des dem relevanten Veranlagungszeitraum vorangegangenen Jahres sowie Handwerkerrechnungen, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum beglichen wurden und Lohnkosten ausweisen. Bitte sprechen Sie mich an, sofern Ihnen Unterlagen vorliegen, deren steuerliche Behandlung Ihnen unklar ist.

    PDF Download Merkblatt

  • Wie ermitteln sich die Gebühren für die Erstellung der Einkommensteuererklärung?

    Die Gebühren ermitteln sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und bestimmen sich nach der Höhe Ihrer Einkünfte, dem Schwierigkeitsgrad und des Haftungsrisikos. Für die Erstellung der Einkommensteuererklärung bei ausschließlich Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 30.000 Euro beträgt das Honorar rund 300 Euro zzgl. Umsatzsteuer.

Echte Bewertungen meiner Mandanten

Anne W.

Herr Bremer hat mich sehr kompetent beraten. In seiner Kanzlei habe ich mich gleich sehr gut aufgehoben gefüllt. Er in meiner Steuererklärung das maximal mögliche aus den Kosten für meine berufliche Weiterbildung herausgeholt und mir alle absetzbaren Kosten aufgezeigt und es mir sehr verständlich erklärt. Ich kann das Steuerberatungsbüro Bremer uneingeschränkt weiterempfehlen!

Christian S.

Nach Streitigkeiten mit dem Finanzamt stieß ich auf die Kanzlei von Herrn Bremer, der mir innerhalb von einer Woche einen Termin anbieten konnte. Herr Bremer hat mich freundlich empfangen und half mir fachkundig bei meinem Steuerproblem. Zusätzlich erhielt ich noch wertvolle Hinweise für die nächste Steuererklärung. Besten Dank!

Gunter B.

Bereits im ersten Telefongespräch mit Herrn Bremer fühlte ich mich als Kunde gut aufgehoben. Als Fachexperte für Umsatz- und Einkommensteuer begegnete mir Herr Bremer als angenehmer Gesprächspartner. Herr Bremer überzeugt vor allem persönlich mit seiner Kundenfreundlichkeit und Hilfsbereitschaft. Auch kurzfristig stand er für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Torsten E.

Bei meiner Suche nach einem kompetenten Steuerberater in Frankfurt, bin ich auf Herrn Bremer hier aufmerksam geworden. Mein erstes positives Gefühl hat mich nicht getäuscht und meine Erwartungen wurden mehr als übertroffen. Ich fühle mich hier sehr gut aufgehoben und als Mandant verstanden und professionell vertreten. Meine Suche nach einem kompetenten Steuerberater in Frankfurt hat endlich ein Ende.