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Steuerberatung für Freiberufler und Unternehmer

Informieren Sie sich in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch über Ihre Möglichkeiten, sich als Freiberufler und Unternehmer steuerlich optimal aufzustellen um Streitigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden. Als erfahrener Steuerberater unterstütze ich Sie gern bei Ihrer Finanzbuchhaltung und Erstellung der Gewinnermittlung und berate Sie umfassend und kompetent.

  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Ausarbeitung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Fertigung der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung
  • Optimierung des steuerlichen Ergebnisses
  • Erfassung steuermindernder Werbungskosten (wie z.B. Fahrtkosten, Fortbildungen)
  • Geltendmachung von Sonderausgaben (wie z.B. Beiträge zu privaten Versicherungen)

Aus diesen Gründen sollten Sie mich mit der Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen

  • Beratung

    Kompetente Beratung im kostenlosen Erstgespräch mit eingehender Erörterung der steuerlichen Besonderheiten Ihrer unternehmerischen bzw. freiberuflichen Tätigkeit.

  • Konformität

    Kontinuierliche Prüfung der eingereichten Belege auf Einhaltung der steuerlichen Formerfordernisse.

  • Aktualität

    Ausnutzung aller legalen Steuersparmöglichkeiten unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung und in Hinblick auf zu erwartende Rechtsänderungen.

  • Leistung

    Erstellung Ihrer Lohn- und Finanzbuchführung, Aufstellung des Jahresabschlusses bzw. der steuerlichen Gewinnermittlung und Erstellung Ihrer betrieblichen Steuererklärungen.

  • Transparenz

    Transparente Erläuterung und Darstellung eines Angebots zur Erbringung von Steuerberatungsleistungen.

  • Zusatz

    Kompetente betriebswirtschaftliche Beratung z.B. im Zusammenhang mit geplanten Investitionen, Durchführung von Jahresabschlussanalysen und Branchenvergleichen.

Sie sind Unternehmer oder Freiberufler?

Mein Leistungsangebot erstreckt sich auf die Erstellung Ihrer monatlichen Finanz- und Lohnbuchhaltung und die Aufstellung Ihres Jahresabschlusses bzw. die Erstellung Ihrer Gewinnermittlung.

Das Ziel der Zusammenarbeit soll sein, dass Sie kontinuierlich über den Stand Ihres Unternehmens bzw. Ihrer freiberuflichen Tätigkeit aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht informiert sind.

Als erfahrener Steuerberater in Frankfurt berate ich vorausschauend und gebe Ihnen nützliche Tipps bei der Optimierung Ihres steuerlichen Ergebnisses. Nutzen Sie meine steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratungskompetenz, um Ihre Kompetenzen vollumfänglich für Ihr Kerngeschäft einzusetzen. Das Mindesthonorar für die Erstellung der monatlichen Finanzbuchführung beträgt rund 80 Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Welche Unterlagen benötige ich bei einem Erstgespräch mit einem Steuerberater als Existenzgründer?

    Bitte bringen Sie zu einem Erstgespräch Ihre Gewerbeanmeldung sowie ggf. das Schreiben des Finanzamts über die Aufforderung der Abgabe des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung mit. Zusätzlich benötigt der Steuerberater Ihre Steueridentifikationsnummer und soweit vorhanden, Ihren letzten Einkommensteuerbescheid mit. Falls Sie bereits einen Geschäftsplan erstellt haben, bringen Sie diesen bitte ebenfalls zum Erstgespräch mit. Angehende Freiberufler bringen bitte zum Erstgespräch ggf. die oben erwähnte Aufforderung zur Abgabe eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, ggf. einen bereits erstellten Geschäftsplan sowie den letzten Einkommensteuerbescheid mit..

  • Wann bin ich verpflichtet, eine Finanzbuchführung zu erstellen?

    Eine handelsrechtliche Buchführungspflicht besteht in jedem Fall, wenn Sie kein Einzelunternehmer sind, sondern eine Personengesellschaft mit der Rechtsform OHG und KG mit Eintragung im Handelsregister. Sind Sie Einzelunternehmer und im Handelsregister als Einzelkaufmann mit Ihrer Firma eingetragen, sind Sie zur Buchführung verpflichtet, sofern Sie einen Gewinn in Höhe von 50.000 Euro und einen Umsatz in Höhe von 500.000 Euro in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten. Steuerlich sind Sie als Gewerbetreibender bei Überschreitung eines Umsatzes in Höhe von 500.000 Euro oder eines Gewinns in Höhe von 50.000 Euro buchführungspflichtig. Für Sie als Freiberufler gelten diese Grenzen nicht, Sie unterliegen nicht der Buchführungspflicht.

  • Wann muss ich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben?

    Bei Gründung eines Unternehmens unterliegen Sie im Jahr der Gründung und im Folgejahr der Abgabepflicht von monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen. Diese sind zum 10. Tag des Folgemonats an das Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Dies gilt sowohl für Gewerbetreibende als auch für Freiberufler, sofern nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird. Ab dem dritten Jahr nach Gründung kann der Abgabeturnus auf vierteljährlich umgestellt werden, falls die Steuer einen Betrag von 7.500 Euro im zweiten Jahr nach Gründung nicht überschreitet.

Echte Bewertungen meiner Mandanten

Anne W.

Herr Bremer hat mich sehr kompetent beraten. In seiner Kanzlei habe ich mich gleich sehr gut aufgehoben gefüllt. Er in meiner Steuererklärung das maximal mögliche aus den Kosten für meine berufliche Weiterbildung herausgeholt und mir alle absetzbaren Kosten aufgezeigt und es mir sehr verständlich erklärt. Ich kann das Steuerberatungsbüro Bremer uneingeschränkt weiterempfehlen!

Christian S.

Nach Streitigkeiten mit dem Finanzamt stieß ich auf die Kanzlei von Herrn Bremer, der mir innerhalb von einer Woche einen Termin anbieten konnte. Herr Bremer hat mich freundlich empfangen und half mir fachkundig bei meinem Steuerproblem. Zusätzlich erhielt ich noch wertvolle Hinweise für die nächste Steuererklärung. Besten Dank!

Gunter B.

Bereits im ersten Telefongespräch mit Herrn Bremer fühlte ich mich als Kunde gut aufgehoben. Als Fachexperte für Umsatz- und Einkommensteuer begegnete mir Herr Bremer als angenehmer Gesprächspartner. Herr Bremer überzeugt vor allem persönlich mit seiner Kundenfreundlichkeit und Hilfsbereitschaft. Auch kurzfristig stand er für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Torsten E.

Bei meiner Suche nach einem kompetenten Steuerberater in Frankfurt, bin ich auf Herrn Bremer hier aufmerksam geworden. Mein erstes positives Gefühl hat mich nicht getäuscht und meine Erwartungen wurden mehr als übertroffen. Ich fühle mich hier sehr gut aufgehoben und als Mandant verstanden und professionell vertreten. Meine Suche nach einem kompetenten Steuerberater in Frankfurt hat endlich ein Ende.